Allgemeine Erklärung Ergänzende Förderung und Betreuung am frühen Morgen und Nachmittag

Schülerinnen und Schüler an Berliner Grundschulen, Schulen mit sonderpädagogischem Förderschwerpunkt sowie Gemeinschaftsschulen können von der ersten bis zur sechsten Klasse die Angebote der außerunterrichtlichen und ergänzenden Förderung und Betreuung (umgangssprachlich auch „Hort“ genannt) nutzen. Wenn Sie eine ergänzende Förderung und Betreuung für Ihre Kinder brauchen, beantragen Sie die benötigen Module in der Regel mit der Anmeldung zum Schulbesuch in der zuständigen Schule.

Die zentralen Module für die ergänzende Förderung und Betreuung sind:

  • Betreuung während der Schul- und Ferienzeit von 6 Uhr bis 7:30 Uhr für offene und gebundene Ganztagsschulen.
  • Betreuung während der Schul- und Ferienzeit von 13:30 Uhr bis 16 Uhr für offene Ganztagsschulen.
  • Betreuung während der Schul- und Ferienzeit von 16 Uhr bis 18 Uhr für offene und gebundene Ganztagsschulen.
  • Nur Ferienbetreuung von 7:30 Uhr bis 13:30 Uhr für offene Ganztagsschulen.
  • Nur Ferienbetreuung von 7:30 Uhr bis 16 Uhr für gebundene Ganztagsschulen.

Dabei sollten Sie beachten, dass das Kitajahr jedes Jahr am 31. Juli endet, und ab dem 1. August die Möglichkeit auf Teilnahme an der ergänzenden Förderung und Betreuung beginnt – auch wenn der eigentliche Schulstart erst später im Monat und manchmal sogar erst im September liegt.

Einen Antrag auf ergänzende Förderung und Betreuung können Sie aber jederzeit stellen. Sie müssen ihn aber spätestens zwei Monate vor dem gewünschten Angebot stellen. Auch eine gewünschte Erweiterung des Betreuungsumfangs, beispielsweise wenn sich Ihre Arbeitszeiten während des Schuljahres erhöht, können Sie jederzeit beantragen. Hierfür können Sie die gleichen Formulare wie zur Erstanmeldung nutzen. Wenn Sie den Betreuungsumfang reduzieren möchten, genügt ein formloser Antrag bis zum 15. des Monats. Der reduzierte Betreuungsumfang gilt dann ab dem Folgemonat.

Hortgutschein und Bedarfsbescheid

Die Formulare gibt es in der Schule, beim Jugendamt oder online. Die Schule leitet den Antrag an das zuständige Jugendamt weiter. Dieses entscheidet dann über den Betreuungsumfang. Vom Jugendamt bekommen Sie im Anschluss den sogenannten „Bedarfsbescheid“ – umgangssprachlich auch „Hortgutschein“ genannt. Im Bedarfsbescheid steht, im welchem Zeitraum Ihr Kind betreut und gefördert wird.

Die Bedarfsbescheide für die Schulzeit gelten im gleichen Umfang für die Ferien. Wenn Sie beispielsweise einen Bedarfsbescheid für die verlässlichen Zeiten von 7:30 Uhr bis 13:30 Uhr und dem Modul für die erweiterte Förderung und Betreuung von 13:30 Uhr bis 16 Uhr für die offene Ganztagsschule haben, dann können Sie für Ihr Kind auch ein Ferienangebot von 7:30 Uhr bis 16 Uhr in Anspruch nehmen.

Ab der vierten Klasse müssen Sie bei Bedarf die ergänzende Förderung und Betreuung spätestens drei Monate vor Beginn des neuen Schuljahres beantragen.

Quelle: Berliner Familienportal